Dichtebestimmung von Flüssigkeiten: Durch eine Auftriebsmessung mit dem Senkkörper aus Glas, 10 cm³, Auflösung 0,0001 g/cm³.

Dichtebestimmung von Feststoffen: Die Dichte ist das Verhältnis Gewicht [g] : Volumen [cm³]. Das Gewicht ergibt sich durch Wägung der Probe in Luft. Das Volumen bestimmt man aus dem Auftrieb [g] der in eine Flüssigkeit getauchten Probe. Die Dichte [g/cm³] dieser Flüssigkeit ist bekannt (Archimedisches Prinzip).

DAkkS (Deutsche Akkeditierungsstelle): Die deutsche Akkreditierungsstelle (ehem. Deutscher Kalibrierdienst DKD) ist ein Zusammenschluss von Kalibrierlaboratorien. Er hat, in Ergänzung zu der obersten messtechnischen Instanz, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt PTB in Braunschweig, die Aufgabe der Sicherstellung einer metrologischen/messtechnischen Infrastruktur in Deutschland. Er ist berechtigt Kalibrierungen zu den akkreditierten Messgrößen und Messbereichen durchzuführen und in einem DAkkS-Kalibrierschein zu dokumentieren. Dieser DAkkS-Kalibrierschein gilt auf Grund der Akkreditierung und der damit verbundenen Überwachung der Fähigkeiten des Kalibrierlaboratoriums als Nachweis der Rückführbarkeit gemäß ISO 9001.

DAkkS-Kalibrierzertifikat: Als anerkanntes Kalibrierdokument bestätigt es die Richtigkeit einer Waage. Es stellt sicher, dass in der Waagenprüfung alle relevanten Messgrößen einschließlich der Messunsicherheit und der Rückführbarkeit berücksichtigt worden sind. Es ist international gültig. DAkkS-kalibrieren kann man jede einwandfreie Waage. Die DAkkS-Kalibrierung ist eine vom Staat überwachte private Dienstleistung zur Sicherstellung hoher Qualitätsanforderungen, z.B. in der Produktion und Forschung.

Dosieren/Sortierwägungen: Wägen mit Toleranzbereich. Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert, entweder mit Gewichten oder numerisch über die Tastatur. Beim Dosieren/Sortieren pendelt ein Leuchtbalken zwischen den Grenzwerten, unterstützt durch ein akustisches Signal. Über- oder Unterdosierungen werden vermieden bzw. zu leichte oder zu schwere Teile können sofort aussortiert werden. Grenzwerteingabe in Gramm, Stück oder Prozent möglich.

Eichen: Es können nur bauartzugelassene Waagen amtlich geeicht werden. Diese Waagen sind mit M gekennzeichnet. Die Eichung schreibt der Staat im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient dem Verbraucherschutz.

Eichverordnung: Die Eichverodnung fordert, dass Messgeräte im gewerblichen Verkehr und anderen Bereichen zugelassen und geeicht sein müssen. Die Eichverordnung bestimmt genaue Vorschriften für Verpackungen, Gefäße und Waagen. Bestimmungen für Verbrauchszähler werden in Eichordnungen und dazu gehörenden Richtlinien für das Durchführen dieser Eichungen geregelt. Die Eichung von diesen Verbrauchsmessgeräten wird ausschließlich von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt. Als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie führt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt die Aufsicht über das Messwesen. Die Durchführung oder Überwachung von Eichungen liegt in der Zuständigkeit der Eichämter der Bundesländer. Verstöße gegen die Eichverordnung werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet. Änderungen der Eichordnung zur Umsetzung der Europäischen Messgeräterichtline sind am 11. Dezember 2014 in Kraft getreten.

Eichklassen von Waagen:   I   Analysenwaage (Feinwaage),  II  Präzisionswaage,  III  Industriewaage (Handelswaage).

Eichkosten: Gebühr, die bei der Eichung anfällt. Zusätzlich zum Gerätepreis.

Eichung: Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.

b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.

c) Zu amtlichen Zwecken.

d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.

Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

Eichung einer Waage mit Justierprogramm CAL: Das Justierprogramm wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt. Die Eichung gilt aufgrund der unterschiedlichen Erdanziehung nur für den angegebenen Aufstellungsort. Zur Eichvorbereitung ist deshalb die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl (PLZ) nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am Aufstellungsort siehe die jeweiligen Modellangaben.

Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung: Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig.

Eichwerte: Maß für die Eich-Toleranz, je nach Waage meist zwischen 1 und 10 d.

Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung.

Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit elektronischer Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig justiert werden.

Filter zur Anpassung an die Umgebungsbedingungen: Erschütterungen werden ausgefiltert, indem man die Zahl der waageninternen Messzyklen erhöht, d.h. die Integrationszeit verlängert.

GLP (Gute Laborpraxis): Formaler Rahmen für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen an chemischen Produkten. In vielen Ländern ist die GLP gesetzlich vorgeschrieben. Die GLP legt den organisatorischen Ablauf und die Bedingungen, unter denen Laborprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden, fest. Daneben beschäftigt sie sich auch mit der Aufzeichnung und Berichterstattung der Prüfung.

Halbmikrowaage: Analysenwaage mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg.

IP54 Schutzart (nach DIN EN 60529): Geeignet für den Einsatz im Trockenbereich. Eingeschränkt staubdicht.

IP65 Schutzart (nach DIN EN 60529): Geeignet für den kurzzeitigen Kontakt mit Flüssigkeit. Für Reinigung feuchten Lappen verwenden. Staubdicht.

IP67 Schutzart (nach DIN EN 60529): Geeignet für den kurzzeitigen Einsatz im Nassbereich. Reinigung mit Wasserstrahl. Untertauchen möglich. Staubdicht.

IP68 Schutzart (nach DIN EN 60529): Geeignet für den dauerhaften Einsatz im Nassbereich. Reinigung mit Wasserstrahl. Untertauchen möglich. Staubdicht.

ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitätssicherung in einem Unternehmen.

ISO/GLP-Protokollierung: In Qualitätssicherungs-Systemen werden Ausdrucke von Wägeergebnissen (Rohwerte) sowie der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit sowie der Waagen-Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich.

Justieren eines Messgerätes: Exaktes Einstellen einer Messgröße durch einen fachmännischen Eingriff in das Messsystem. Beim Justieren wird die Anzeige eines Messgeräts (Waage) korrigiert, also der gemessene/angezeigte Wert (der so genannte Ist-Wert) auf den richtigen Wert, den so genannten Soll-Wert, so gut wie möglich korrigiert. Ziel ist es, eine korrekte Anzeige zu erhalten.

Justieren des Wägebereiches einer Waage: Entweder mit Prüfgewicht extern über das Justier-Programm, oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.

Kalibrieren eines Messgerätes: Feststellen der Richtigkeit einer Messgröße ohne Eingriff in das Messsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes und Bestimmung der  Abweichungen (Messtoleranzen) zu einem (bekannt richtigen) Standard oder Messaufbau.

Kalibrierschein: Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Gewichtes sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal.

Kapazitätsanzeige: Ein ansteigendes Leuchtband im Display zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an. Schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung des Wägebereiches.

Kompatibilitätsnachweis: Damit wird die eichtechnische Verträglichkeit bei Kombinationen von wägetechnischen Modulen wie Anzeigegerät, Wägezellen und Verbindungselementen dokumentiert.

Konformitätserklärung: Sie dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen.

Linearität/Richtigkeit: Größte Abweichung der Gewichtsanzeige einer Waage zum Wert des jeweiligen Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich.

Messunsicherheit einer Waage (Messgenauigkeit): Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waage.

Mindestlast MIN: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.

Netto-Total: Gesamtgewicht aller Mischungsbestandteile einer Rezeptur ohne das Gewicht des Behälters.

OIML: Organisation Internationale de Métrologie Légale. Diese regelt die messtechnischen Belange im gesetzlichen Eichwesen.

Plus-Minus-Wägungen (z.B. zur Qualitätskontrolle): Waage mit Sollgewicht belasten - Nulltarieren durch Druck auf TARE-Taste (Sollgewicht wird gespeichert) - Waage zeigt bei Folgewägungen ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an.

Prozentbestimmung: Anzeige des Referenzgewichtes einer Probe in Prozent vor und nach der Trocknung. Die Anzeige des Prozentwertes erfolgt absolut (Trockenmasse) oder relativ (Feuchte).

Prüfgewicht extern (früher Kalibriergewicht): Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit. Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich, DAkkS-zertifiziert werden. Die Genauigkeit des Prüfgewichtes muss mindestens der Ablesbarkeit (d) der Waage Waage entsprechen.

Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben.

Prüfgewichte-Genauigkeitslassen: In diesen sind die Anforderungen an Gewichte festgelegt, insbesondere ihre Toleranzen. Die Einteilung erfolgt grob in 4 Klassen:

E2 : Genaueste Prüfgewichte für hochauflösende Analysewaagen der Eichklasse  I .

F1 : Feingewichte für Analysen- und  Präzisionswaagen der Eichklassen  I  und  II .

F2 : Prüfgewichte für  Präzisionswaagen der Eichklasse  II .

M1: Prüfgewichte für Industrie- und Handelswaagen der Eichklasse  III .

Prüfmittelüberwachung: Im Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9000ff, GLP u.a. gefordert. Messmittel (z.B. Waagen) und Prüfmittel (z.B. Prüfgewichte) müssen in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit überprüft (= kalibriert) werden.

PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Messwesen (OIML) in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen.       '

Referenzgewicht: Repräsentatives Teilgewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen. Die Referenzstückzahl ist die gewählte Zahl von Teilen um das Referenzgewicht zu ermitteln.

Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen von Mess-/Prüfmitteln (z.B. Waagen/Prüfgewichte) zur Überwachung ihrer Richtigkeit.

Reproduzierbarkeit (= Standardabweichung): Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.B. Waage) unter denselben Bedingungen.

Rückführbarkeit auf das nationale Normal: Die Norm ISO 9000 ff verlangt, dass alle Prüfmittel (z. B. Prüfgewichte) mit dem amtlichen Normal laut definierter Toleranz übereinstimmen. Verhindert Falschmessungen.

Schutzart IP: Je höher die Nummer, desto weniger dringen Staub und Spritzwasser in ein Waagengehäuse ein. IP 65 ist bei höherwertigen Waagen Standard.

Stückzählen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenz-Stückzahl ist 10. Nun bildet die Waage automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenz-Stückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit.

Summieren: Beliebig viele Einzelwägungen werden automatisch zu einer Gesamtsumme addiert, zum Beispiel alle Einzelwägungen einer Charge.

Tara (Tarierbereich): Die Differenz zwischen Brutto- und Nettogewicht eines Wägegutes. Sie ist subtraktiv, d.h. der verfügbare Wägebereich verkleinert sich um die Taralast (z.B. des Tara-Behälters).

Wägebereich (Max): Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar.

Windschutz: Notwendig bei Waagen mit Ablesbarkeit d £ 1 mg, um störende Luftbewegungen fernzuhalten.

Zulässige Umgebungstemperatur: Bei Über- und Unterschreitung sind Messfehler möglich. Sie ist bei eichfähigen Waagen auf dem Kennzeichnungsschild angegeben.

Zweibereichswaage: Unterteilung des Ablesbarkeit (d) einer Waage in zwei Bereiche. Die Umschaltung erfolgt automatisch.

 

(Quelle: KERN & SOHN)

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