Seit mehr als 150 Jahren ist unser Unternehmen ein zuverlässiger Servicepartner im Herzen von Düsseldorf. Der Service unseres Fachbetriebes beinhaltet die Wartung, Instandsetzung, Kalibrierung, Eichung, Justage und Eichvorbereitung von Waagen und Wiegesystemen aller Art, sowie den Verkauf und Service für Registrierkassen und Aufschnittmaschinen.

Als staatlich geprüfter Instandsetzerbetrieb nach § 54 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) haben wir die Befugnis, Ihre noch gültig geeichte Waage nach Instandsetzung unter bestimmten Voraussetzungen so zu kennzeichnen, dass die Eichgültigkeit weiterhin bestehen bleibt.

Wartung und Instandsetzung von Waagen Düsseldorf

Wartung und InstandsetzungWir sind ein leistungsfähiger und kompetenter Dienstleister bei der herstellerunabhängigen Wartung und Instandsetzung von Waagen und Wägesystemen aller Art. Zu unseren Kunden gehören kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Labor und Medizin.

Der Wettbewerb um günstige Konditionen darf nicht zu Lasten der Qualität gehen. Daher lautet unser Anspruch: qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu wirtschaftlichen Konditionen und direkter Kontakt zum Fachbetrieb im Herzen von Düsseldorf.

Jedes Unternehmen ist nur so gut wie seine Mitarbeiter. Deshalb investieren wir regelmäßig in die Fort- und Weiterbildung. In unserem über 150-jährigen Bestehen waren immer unsere qualifizierten und engagierten Mitarbeiter ein wichtiger Schlüssel für den gemeinsamen Erfolg.

Kalibrierung von Waagen und Wägesystemen

Kalibrierung DIN ISO 9000 ff Kalibrierung von mechanischen und elektronischen Waagen und Wägesystemen vom Fachbetrieb in Düsseldorf. Die Kalibrierung ist ein quantitativer Vergleich. Um den Messwert einer Waage zu überprüfen, wird ein Referenzgewicht auf die Waagschale gelegt. Der Fehler wird als Differenz zwischen dem abgelesenen und dem wirklichen Wert des Referenzgewichts definiert.

Erstellung, Überwachung und Durchführung von Kalibrierungsplänen für Ihre Qualitätssicherung, auch im Rahmen von DIN ISO 9000 ff. Kalibrierung der Messmittel und Erstellung von Kalibrierzertifikaten. Auf die Kalibrierung zu verzichten, stellt ein Risiko dar. Versteckte Kosten und Risiken in Verbindung mit nicht kalibrierten Waagen können viel höher ausfallen als die Kosten für die Kalibrierung. Die Verwendung nicht kalibrierter Waagen kann beispielsweise zu Problemen in der Produktion führen. Mit einer regelmäßig geplanten Kalibrierung in Verbindung mit Routineprüfungen lassen sich Risiken am besten minimieren.

In einem Kalibrierschein werden die Messergebnisse zum Zeitpunkt der Kalibrierung verzeichnet. Durch die regelmäßige Nutzung bedingter Verschleiß und externe Faktoren lässt die Genauigkeit von Waagen mit der Zeit nach. Daher empfehlen wir, Ihre Messmittel bei intensiver Nutzung alle 6 Monate, bei normaler Nutzung alle 12 Monate rekalibrieren zu lassen. Gerne überwachen wir kostenlos Ihre Rekalibrierungsfristen. Bei der Kalibrierung orientieren wir uns in erster Line an den Herstellertoleranzen und an den vom Nutzer festgelegten Prozesstoleranzen. Die Optimierung von Prozesstoleranzen, die auf Messinstrumente angewandt werden, kann sich erheblich auf die Prozessrentabilität auswirken.

Die Kalibrierung wird mittels zertifizierter Prüfgewichte der Genauigkeitsklassen M1, F2 und F1 (rückführbar auf nationale Normale) durchgeführt. 

Justierung und Eichvorbereitung von Waagen

Justage und Eichvorbereitung Justierung und Eichvorbereitung von Waagen und Wägesystemen vom Fachbetrieb in Düsseldorf. Kalibrierung und Justierung werden in der Praxis häufig verwechselt. Während bei der Kalibrierung die Messergebnisse in einem Kalibrierschein verzeichnet werden, erfordert die Justierung einen Eingriff, der das Messgerät bleibend verändert. Durch den fachmännischen Abgleich der Waage mittels geeigneter Prüfgewichte werden systematische Abweichungen so weit beseitigt, wie es für die vorgesehene Anwendung erforderlich ist.
Die Eichung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung einer Waage auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen nach dem Mess- und Eichgesetz. Das Eichgesetz dient allgemein dem Verbraucherschutz. Messgeräte, an deren Messgenauigkeit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Nach Prüfung und Justierung der Waage erfolgt die Eichabnahme durch einen Beamten des Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (ehem. Eichamt). Wir entlasten Sie bei der Terminplanung und organisieren den kompletten Ablauf.
Die Justage und Eichung erfolgt mittels zertifizierter Prüfgewichte der Genauigkeitsklasse M1, F2 und F1 (rückführbar auf nationale Normale). Den Transport führen wir ggf. mit eigenem Fahrzeug kostengünstig durch. Zur Überbrückung der Ausfallzeiten stellen wir bei Bedarf geeignete Leihwaagen zur Verfügung. Die Schmitt Waagenbau GmbH hat ständig über 100 Leihwaagen im Wägebereich von 600 g bis 3.000 kg ab Lager verfügbar.

 

 

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