MULTI DATA Kassen mit TSE (Technischer Sicherheitseinrichtung)

tseDer Einsatz einer sogenannten „zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)“ mit der Kasse, einer Belegausgabepflicht und einer Meldepflicht für die Kassen und Technischen Sicherheitseinrichtungen sind seit 2020 verbindlich. Darüber hinaus können bei Verstößen gegen die neu eingeführten Pflichten Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens fällig werden. Das technische Konzept für die Registrierkassen sieht den Einsatz einer TSE im Formfaktor SD-Karte oder USB-Stick vor. Dadurch kann die Aus- bzw. Nachrüstung weitestgehend unkompliziert vorgenommen werden. Die Sicherheitseinheit wird bei MULTI DATA Kassen entweder im SD-Kartenslot im Bereich des Druckers oder der USB-Schnittstelle eingesetzt. Zusätzliche Hardware (bis auf die TSE selbst) wird nicht benötigt.

Mit der Einführung der “Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)” wird die Struktur der Daten aus Kassensystemen im Rahmen der gesetzlich geforderten “einheitlichen digitalen Schnittstelle” standardisiert. Dadurch soll die Überprüfung deutlich vereinfacht werden. MULTI DATA hat im Rahmen der “Arbeitsgruppe DFKA-Taxonomie Kassendaten” des Deutschen Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. zur Entwicklung und Erprobung beigetragen. Die DSFinV-K sind für alle Kassen bereits umgesetzt. Die TSE sorgt dafür, dass die von der Kasse erzeugten Daten manipulationssicher sind. Die Einheit vergibt eigene Nummern für Transaktionen und überwacht Beginn und Ende der Vorgänge an der Kasse. Prüfungsrelevante Daten werden mit einer digitalen Signatur versehen und verschlüsselt gespeichert. Einige der Informationen müssen zur schnellen und einfachen (Vor Ort-) Überprüfung auf den Kassenbon gedruckt werden. Die auf der TSE gespeicherten Daten können exportiert werden.

Die gesetzlichen Regelungen sehen ab dem 1.Januar 2020 eine Mitteilungspflicht vor. Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme den Finanzbehörden gemeldet werden. Vorgesehen ist dies über das ELSTER-Portal. Wann genau das Meldeverfahren verfügbar sein wird, ist allerding momentan (Stand November 2019) noch nicht bekannt. Laut BMF-Schreiben vom 6.11.2019 ist von einer Mitteilung (Meldung) derzeit abzusehen, bis eine Übermittlungsmöglichkeit besteht. Der Zeitpunkt dafür wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht für Geschäftsvorfälle, die mittels eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst wurden. Im Einzelfall kann eine Befreiung von dieser Pflicht beantragt werden, falls sachliche oder persönliche Härten vorliegen.

Bitte beachten Sie: Wir können und dürfen weder steuerberatend noch rechtsberatend tätig werden. Die o.g. Informationen sind sorgfältig und gründlich zusammengetragen worden. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.

(Quelle: MULTI DATA Wedemann Vertriebs GmbH)

Schmitt Waagenbau GmbH
Herzogstraße 60
40215 Düsseldorf

Fon: 0211 371737
Mobil: 01713560284

KundenparkplatzMontag - Freitag
10.00 - 13.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

oder nach tel. Vereinbarung. Fahren Sie durch die beschilderte Toreinfahrt. Unseren Betrieb finden Sie im Innenhof auf der linken Seite (Halle D).

Schmitt Waagenbau
Herzogstraße 60
40215 Düsseldorf

Fon: 0211 371737
Mobil: 01713560284

KundenparkplatzMontag - Freitag
10.00 - 13.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
 

oder nach tel. Vereinbarung.
Fahren Sie durch die beschilderte Toreinfahrt.
Unseren Betrieb finden Sie im Innenhof auf der linken Seite (Halle D).