Instandsetzer nach § 54 MessEV

Im Betrieb von eichpflichtigen Waagen zählt nicht nur die Genauigkeit, sondern auch die rechtliche Absicherung. Normalerweise überwacht das Eichamt die Einhaltung dieser Vorgaben. Doch sobald im Rahmen von Wartung oder Reparatur an einer geeichten Waage gearbeitet wird, stellt sich die Frage, wie die Eichung dabei erhalten bleibt – vor allem dann, wenn das Eichsiegel entfernt oder beschädigt werden muss. Hier greift § 54 der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Er regelt die sogenannte Instandsetzerbefugnis.

Speziell zertifizierte Betriebe dürfen geeichte Messgeräte instand setzen und dabei nicht nur technische Eingriffe wie Justierungen durchführen, sondern – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – auch eine eigene Kennzeichnung anbringen. Dadurch bleibt die Waage bis zur amtlichen Nachprüfung weiterhin nutzbar, selbst wenn das ursprüngliche Siegel nicht mehr vorhanden ist. Wichtig ist jedoch: Der Instandsetzer ist verpflichtet, den Eingriff unverzüglich an die zuständige Eichbehörde zu melden und einen Termin für die amtliche Nacheichung zu veranlassen. Die vorläufige Kennzeichnung dient also dazu, den rechtssicheren Betrieb bis zu diesem Termin zu gewährleisten – nicht, um die Nacheichung dauerhaft zu ersetzen.

Typische Anwendungsfälle sind zum Beispiel:

  • Austausch von Verschleißteilen wie Wägezellen oder Kabeln, die das Messergebnis beeinflussen könnten.
  • Reparatur elektronischer Komponenten, etwa bei Störungen in der Auswerteelektronik.
  • Neujustierung nach Standortwechsel, wenn eine Waage an einem anderen Platz aufgestellt wird.
  • Wartung im laufenden Betrieb, bei der ein kurzfristiger Ausfall sonst hohe Kosten verursachen würde.

Für Anwenderinnen und Anwender bietet das große Vorteile: Die Waage kann sofort weiter genutzt werden, bis die offizielle Nacheichung durch das Eichamt erfolgt. Stillstandszeiten werden dadurch erheblich reduziert, und die Messwerte bleiben in der Zwischenzeit rechtlich abgesichert. Gleichzeitig sorgt die enge Zusammenarbeit zwischen Instandsetzerbetrieb und Eichbehörde für Transparenz und Verlässlichkeit.

Schmitt Waagenbau GmbH
Herzogstraße 60
40215 Düsseldorf

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Mobil: 01713560284

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oder nach tel. Vereinbarung. Fahren Sie durch die beschilderte Toreinfahrt. Unseren Betrieb finden Sie im Innenhof auf der linken Seite (Halle D).

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