§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

1) Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage und gelten als Bestandteil aller, auch künftiger Geschäftsbeziehungen.

2) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diese gewerblich oder selbständig beruflich tätig werden. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung getreten wird. Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbeziehung sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3) Abweichende oder entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Etwas anderes gilt nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluß

1) Unsere Angebote sind bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.

2) Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen auf unseren Webseiten stellt kein bindendes Angebot dar. Unsere Angebote auf unseren Webseiten richten sich nur an Gewerbetreibende und Freiberufler i.S.d. § 14 BGB! Die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäss § 312 e Abs. 1 Nr. 1 - 3 BGB gelten nicht.

3) Mit der Bestellung erklärt der Kunde/Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt,
wenn in der Bestellung nicht etwas anderes aufgeführt ist, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch tatsächliche Lieferung erfolgen. Der Vertrag kommt zustande durch Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung.

4) Nebenabreden oder Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Lieferungen

1) Der Vertragsabschluß steht unter dem Vorbehalt der richtigen und zeitigen Lieferung durch unseren Zulieferer.

2) Wenn der Liefertermin nicht ausdrücklich als „fix“ gekennzeichnet ist, erfolgt eine Lieferung vertragsgemäß, wenn sie innerhalb einer Woche nach dem unverbindlichen Liefertermin beim Kunden eintrifft.

3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

§ 4 Kostenvoranschlag/Vorarbeiten

1) Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. In diesem werden die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im einzelnen aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

2) Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig,

3) Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet.

§ 5 Gefahrenübergang

1) Ist der Auftraggeber/Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, im Falle des Versendungskaufs mit der Auslieferung der Sendung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber/Käufer über.

2) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber/Käufer in Verzug der Annahme ist.

4) Ist bei der Anlieferung der Ware ein Schaden, d.h. Verlust oder eine Substanzbeschädigung an der Ware äußerlich erkennbar, so hat der Kunden den Verlust oder die Beschädigung in einer von dem Kunden und dem Anlieferer (Frachtführer) auf der zu unterzeichnenden Empfangsbestätigung festzuhalten. Schäden, die erst nach Auspacken der Ware erkennbar sind, hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch am 6. Tag nach der Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Die handelsüblichen Untersuchungs- und Rügepflichten uns gegenüber bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung und Rechnungstellung ohne Abzug fällig.

2) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und durch uns anerkannt werden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich anzuzeigen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten dem Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten entstehen. Die Abtretung nehmen wir bereits jetzt an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.

6) Die Be- und Weiterarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, erwerben wir an den neuen Sachen das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt im Falle der Vermischung der Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen.

§ 8 Gewährleistung

1) Für Werkleistungen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Soweit wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie uns unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadenersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei dem Vorliegen nur geringfügiger Mängel, steht dem Auftraggeber jedoch ein Rücktrittsrecht nicht zu. Sofern wir die in einem Mangel liegende Fristverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrage nicht berechtigt.

Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk, bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistung hierfür besteht betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes/Reparaturgegenstandes. Die kurze Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle uns zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder beim Verlust des Lebens des Auftraggebers. Auch eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch  uns nicht.

2) Für Kaufverträge gilt: Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Sache zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und ohne erhebliche Nachteile für den Käufer, eine andere Art der Nacherfüllung möglich ist.

Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln besteht ein Rücktrittsrecht nicht.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Erhält ein Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Unsere Ansprüche auf Werklohn verjähren in 5 Jahren.

§ 9 Haftungsbeschränkung

1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art und der Ware/des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflicht-verletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter finden die Haf-tungsbeschränkungen keine Anwendung bei unzurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden/Auftraggebers.

3) Schadensersatzansprüche eines Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist. Dies gilt ebenfalls nicht im Falle von uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden/Auftraggebers.

§ 10 Softwarenutzungsrechte

1) Soweit Gegenstand des Liefergeschäftes (auch) die dauerhafte Überlassung von Software ist, erwirbt der Kunde an der überlassenen Software ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die Nutzung der Software auf einem Gerät. Das Programm darf nur zum Zwecke der Herstellung einer Programmkopie, die der Programmsicherung dient, kopiert werden, es sei denn, eine Sicherungskopie ist in dem Lieferumfang enthalten.

§ 11 Datenschutz

1) Bei Wechsel der Hardware ist die Software auf der bisher verwendeten Hardware zu löschen. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorstehenden Bedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe ist die Software auf der vom dem Kunden verwendeten Hardware zu löschen und dem Dritten sind sämtliche Programmkopien einschließlich etwaiger Sicherungskopien zu übergeben oder nicht übergebene Datenträger sind zu vernichten. Die Daten des Kunden werden im Rahmen der Auftragsabwicklung und Verkaufsstatistik zur Datenverarbeitung gespeichert.

§ 12 Schlußbestimmungen

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

2) Ist der Kunde/Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Leistungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Düsseldorf hat, oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden/Auftraggeber einschließlich dieser allgemeinen Ge-schäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem Unwirksamen möglichst nahe kommt.



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