NEWS: Die neuen Anzeigegeräte RHEWA 82b² und 82c²
Die kompakten Profis von RHEWA, EU-eichfähig und OIML-zertifiziert mit kompaktem Edelstahlgehäuse (Chromnickelstahl 1.4301, rostfrei), hohe Schutzart IP67, eichfähigem Alibispeicher, weißes Backlight und großer LCD-Anzeige mit Ziffernhöhe 27 mm. Die eichfähigen Auswertegeräte 82b² und 82c² im hochwertigen Industrie-Edelstahlgehäuse mit hohem Schutzgrad IP67 sind universell einsetzbar. Das 14-Segment-LCD mit weißem Backlight bietet eine hervorragende Ablesemöglichkeit bei allen Lichtverhältnissen, ebenso wie der im Gehäuse integrierte optische Signalgeber. Das integrierte Schaltnetzteil garantiert einen stabilen Betrieb auch bei unvermeidbaren Netzschwankungen. Die übersichtlich angeordneten Tasten erleichtern die Bedienung der Waage sowohl für die Standard-Wiegefunktionen als auch für zusätzliche Funktionen wie Zählen, Summieren etc.. Die in beiden Geräten eingebaute, batteriegepufferte Uhr, der eichfähige Alibispeicher, die serienmäßigen Schnittstellen als auch die verschiedenen optionalen Schnittstellentypen finden dann Einsatz, wenn eine Kommunikation mit Steuerungsrechnern oder die Anbindung an ein ERP-System gefordert sind.
Das Auswertegerät 82b² eignet sich für einfache, intuitiv zu erledigende Wiegeaufgaben, auch mit Druckeranschluss oder eichpflichtigen EDV-Anbindungen (seriell oder per Ethernet) aufgrund des standardmäßig vorhandenen Alibispeichers.
Das Auswertegerät 82c² mit nummerischer Tastatur zur Tara-, Stückgewicht-, Referenzmengen- oder Variableneingabe verfügt zusätzlich über drei frei belegbare Funktionstasten, die in Verbindung mit den freierstellbaren Wägeabläufen in der RHEWA-Scriptsprache bedienerfreundliche, aufgabenspezifische Wägeabläufe ermöglichen. Wiegefunktionen wie Summieren, Zählen. Sollgewichts- oder Stückzahlkontrolle und Optionen wie Ein- und Ausgänge, Analogausgang und eine Vielzahl von Softwaremodulen - PC-Programm (Datalog-SQL), PC-Programm (Datarouter), Statistikfunktion für FPVO, Lagerführung/Inventur, Zielwägung, Tierverwägungsprogramm, Wägefunktionen - eröffnen dem Anwender ein extrem breites Einsatzspektrum.
(Quelle: RHEWA - Waagenfabrik August Freudewald GmbH & Co.)
NEWS: KERN IFT easytouch Plattformwaage
KERN easytouch Plattformwaage – die intuitive Art zu Wiegen – jetzt auch als hochauflösende Variante mit Feinanzeige. Komfortable Stückzähl-Funktion: Direkteingabe der Referenzmenge oder des Referenzgewichtes. Aufrufen von Zählartikeln aus der Datenbank mit allen relevanten Zusatzdaten, wie Stückgewicht, Name, Referenzstückzahl, Tarabehältergewicht, Toleranzen. Dadurch super schneller Ablauf des Zählvorgangs: Artikel auswählen – auflegen – zählen – fertig! Fill-to-target-Funktion: Zielstückzahl bzw. Zielgewicht programmierbar, z. B. für Checkweighing. Das Erreichen des Zielwertes wird durch ein Signal angezeigt. Komfortables Wägen mit Toleranzbereich (Checkweighing): Direkteingabe der Toleranzen in Gramm oder Prozent. Aufrufen von Artikeln aus der Datenbank mit allen relevanten Zusatzdaten, wie Stückgewicht, Name, Referenzstückzahl, Tarabehältergewicht, Toleranzen. Dadurch super schneller Ablauf des Portionier-, Dosier- oder Sortiervorgangs: Artikel auswählen – auflegen – kontrollieren – fertig!
Hochwertige und schnelle Prozessoren erlauben ein effizientes und verzögerungsfreies Arbeiten. Dank des intuitiven Touchscreen-Konzepts und der mehrsprachigen Bedienung (DE, GB, FR, IT, ES, PT, NL, FI, PL, RUS, SE, CZ) ist die Waage für den ungeübten Bediener sofort und leicht einsetzbar. Für den Profi-User sieht die Waage darüber hinaus Komfort-Funktionen vor, die einen hohen Grad an Individualisierung zulassen und dadurch die Verwendung deutlich erleichtern und beschleunigen. Durch einen großen Speicher (256 MB), z. B. für Artikelstammdaten, Wägedaten etc. ist diese Waage die ideale Lösung für das Arbeiten mit großen Warensortimenten oder bei hohen Ansprüchen an Datenhaltung und Dokumentation. Dank der großen Konnektivität ist der Anschluss von Barcodelesern zur Artikelerkennung, USB-Sticks zur Datenspeicherung oder die Datenübertragung an PCs, Waagen und Netzwerke per RS-232 oder USB bequem möglich und macht diese Serie dadurch multifunktionell in Industrie 4.0 Anwendungen einsetzbar. Komfortables Rezeptieren: Direkteingabe der Rezepturbestandteile in Gramm oder Prozent. Aufrufen von Artikeln aus der Datenbank mit allen relevanten Zusatzdaten, wie Sollwert, Toleranzen, Name, Tarabehältergewicht. Dadurch super schneller Ablauf des Rezepturvorgangs: Rezeptur auswählen – einwiegen – fertig! Ein grafisches Signal hilft beim Dosieren der einzelnen Rezepturbestandteile. Eine Infosäule am linken Bildschirmrand informiert stets über die bereits eingewogenen Bestandteile (anteilig). Multiplikator-Funktion: Rezepturen und deren Bestandteile können per Tastendruck beliebig multipliziert werden, ideal für die Herstellung von größeren Gebinden, Großpackungen etc.. Plattform: Wägeplatte Edelstahl, Unterbau Stahl lackiert, silikonbeschichtete Aluminium-Wägezelle, Staub- und Spritzwasserschutz IP65. Hinterleuchtetes LCD-Touch-Display, Ziffernhöhe 12 mm, Bildschirmdiagonale 7" (155×85 mm). Lieferbar mit Edelstahl-Wägeplatte (B×T×H) 300×240×100 mm, 400×300×128 mm, 500×400×137 mm, 650×500×142 mm und einem Wägebereich von 6 kg bis 300 kg. Verschiedene Anzeigenstative, ein internes Akku und eine Kommunikationssoftware zur Bearbeitung der Datenbank am PC sind optional erhältlich.
(Quelle: Kern & Sohn GmbH)
NEWS: SAM4S FORZA 115 Touch-Sreen-Kasse
Das Design leicht und formvollendet, die Leistung kräftig. Das FORZA 115 POS-Terminal verleiht dem Kassenplatz neue Individualität und Freiräume. Das brilliante und rahmenlose 15“ Display sorgt für klaren Durchblick. Unterstützt duch das reaktionsschnelle multitouchfähige Touchpanel werden die Eingaben schnell verarbeitet. Doch nicht nur von außen macht die FORZA eine ausgespochen gute Figur. Der energieeffieziente Celeron Prozessor (J1900) erledigt dank intelligenter „Low Heat“ Systemarchitektur völlig lautlos seine Arbeit. Die umfangreiche Ausstattung bei den Schnittstellen schafft größtmögliche Flexibilität. Dank der vielen Optionen können auch spezifische Anforderungen erfüllt werden.
Pos4Fun Kassensoftware: Die pos4fun Kassensoftware für Gastronomie und Handel ist die perfekte Lösung für Sie und ihr Kleinunternehmen. Die Software gibt Ihnen die Chance, für kleines Geld, eine perfekte Kasse zu betreiben. Zudem ist die Software selbsterklärend und sehr intuitiv gestaltet.
Exklusive Vorteile: Front- und Backofficefunktionen, einfache und intuitive Benutzersteuerung. Artikeldetails und -verwaltung, Gewichtsartikel. Kundenadressenverwaltung. Aussagekräftige Statistiken & Auswertungen. Warenrücknahme und Storno. Berechtigungen für Manager und Mitarbeiter. Updates inklusive. Rechtskonform - RKSV, GOBD und TSE Anbindung.
PosBill Kassensoftware Gastronomie: Die PosBill Gastronomie Kassensoftware ist perfekt für Sie und Ihren Betrieb. Dank der intuitiven und benutzerfreundlichen Bedienung, lässt sich die Handhabung in wenigen Minuten erlernen.
Exklusive Vorteile: Reservierungsübersicht. Tagesmenü - kreieren Sie verschiedene Menüs, die Sie tagesspezifisch auswählen können. Preisaktionen - nutzen Sie die vielen verschiedenen Rabattaktionen für Ihre Kunden. Gang- und Menüverwaltung. Tisch- und Rechnungssplitting - teilen sie die Rechnung auf mehrere Besucher auf. Gutscheinverwaltung. Artikelbaukasten - in der Mitte befindet sich ein Artikel und rund herum werden verschiedene Zusatzartikel eingepflegt. Updates inklusive.
PosBill Kassensoftware Handel: Die PosBill Handel Kassensoftware ist intuitiv, benutzerfreundlich und super einfach in der handhabung. Egal ob klassischer Handel, Bäckerei, Friseur oder Florist - die Kassensoftware passt sich Ihren individuellen Anforderungen an.
Exklusive Vorteile: GOBD Konform & TSE Anbindung. Gutscheinverwaltung - gestalte dein eigenes Gutscheinlayout und habe stets alle sich im umlauf befindlichen Gutscheine im Blick. Mehrbedienermodus. Warenwirtschaft. Updates inklusive. Barcodes scannen. Erstellung und Druck von Etiketten.
Testen Sie die kostenfreien Demoversionen und überzeugen sich selbst! Für weitere Informationen oder Details erreichen Sie unsere Mitarbeiter telefonisch oder per Mail (siehe Kontakt). Entscheiden Sie sich für PosBill und erleben Sie echte Bedienerfreundlichkeit und Qualität, die Ihr Unternehmen bereichern wird!
Leistungsrahmen:
Prozessor: Energieeffizienter Intel Celeron J1900 Quadcore Prozessor mit max. 2,42 Ghz (im Burstmode)
Arbeitsspeicher: DDR III (1 Slot) 4GB max. 8GB
Festplatte: 120 GB SSD 2,5"
Display: 15'' (38,1 cm), LED hintergrundbeleuchtet, 1024 x 768 Pixel, Industriequalität
Touchpanel: Projektiv-kapazitiv (PCAP), multitouch-fähig, rahmenlos, IP55
Schnittstellen: USB 6 Ports (2 x Front-, 4 x Rückseite)
Schnittstellen: Seriell 4 Ports (3 x DSub9, 1 x RJ45)
Schnittstelle Ethernet: 1 Port (10/100/1000)
Externer Displayport: 1 Port (DP)
Schnittstelle Audio: Line-out 1 Port, interner Lautsprecher (2W)
Schnittstelle Schublade: 1 Port (umschaltbar 12 V / 24 V)
Maße: (BxTxH) 355 x 215 x 432 mm
Gewicht: 5,35 kg
Spannungsversorgung: Externes Netzteil AC 100~240V, 50~60Hz, DC 12V, 5 A, (60 W)
Optionen: Dallas-Kellnerschloss Magnetkartenleser (Kombi). Kundendisplay (2-Zeilig). Thermo-Bondrucker für Rollen mit 80 mm Breite. Externer Monitor 9,7'' / 10,1'' / 15'' (auch als Touchvariante)
Sonstiges: Lautlloser, lüfterloser Betrieb durch intelligente "Low Heat" Architektur. Markantes, formschönes Design, platzsparend. Brilliantes, rahmenloses Bedienerdisplay. Multitouchfähiges kapazitives Touchpanel, staub- und spritzwassergeschützt. Einfache Installation und schneller Service durch werkzeugfreien Zugang zu den Komponenten. Unterstützt M.2 SSDs
(Quelle: Multi Data Wedemann Vertriebs-GmbH / PosBill GmbH)
NEWS: Kassenführung - neue Regelungen zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Nutzen Sie in Ihrem Betrieb eine elektronische Registrierkasse oder eine PC-Kasse, hätten Sie diese Kasse bereits zum 1. Januar 2020 aufrüsten lassen müssen. Und zwar um eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Aufgrund von Liefer- und Entwicklungsengpässen dieser TSE wurde bis Ende September 2020 aber eine Nichtbeanstandungsfrist beschlossen. Diese Frist wurde nun wegen Corona verlängert. Was Sie zu den neuen Regelungen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE): Was ist das eigentlich genau?
Wird in einem Unternehmen ein elektronisches Kassensystem eingesetzt, müssen alle Einzeldaten der Kasse unveränderbar und maschinell auswertbar gespeichert werden. Um Manipulationen an diesen Grundaufzeichnungen zu verhindern, sollen die Kassendaten durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden (§ 146a Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung).
Das Finanzamt wird mit der TSE in der Lage sein, mit speziell geschultem Personal den Kassenspeicher auszulesen und mögliche Manipulationen zu lokalisieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kassendaten nicht nachträglich verändert werden.
Aufrüstung der Kasse mit der TSE: Vorgaben und Fristen
Ursprüngliche Frist: Ursprünglich sollte jedes elektronische Kassensystem bis zum 1. Januar 2020 mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz der Daten aufgerüstet werden (§ 146a Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung in Verbindung mit § 1 Satz 1 Kassensicherungs-Verordnung).
Nichtbeanstandungsregelung I: Da die Hersteller der TSE nicht sicherstellen konnten, die Nachfrage zur Aufrüstung der elektronischen Aufzeichnungssysteme bis zum 1.1.2020 zu bedienen, hat das Bundesfinanzministerium eine sogenannte Nichtbeanstandungsregelung beschlossen. Demnach wird es steuerlich keine negativen Konsequenzen haben, wenn elektronische Aufzeichnungssysteme bis zum 30. September 2020 noch nicht über die TSE verfügen (BMF, Schreiben v. 6.11.2019, Az. IV A 4 – S 0319/19/10002:001).
Nichtbeanstandungsregelung II: Nachdem das Bundesfinanzministerium eine über den 30.9.2020 hinausgehende Nichtbeanstandungsregelung abgelehnt hat, haben bisher zumindest 15 Bundesländer (ohne Bremen) eine weitere Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. März 2021 beschlossen. Begründung der Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung: Die Verzögerungen in Herstellung, Auftragsvergabe und Installation der TSE aufgrund der Corona-Krise und die noch fehlende Möglichkeit, die Daten der TSE in einer Cloud zu speichern. Damit dieser erneute Aufschub zur Anwendung kommt, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für die TSE-Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. März 2021
Um von der Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. März 2021 profitieren zu können, müssen Sie je nach Bundesland, in dem Ihr Unternehmen steuerlich erfasst ist, folgende Voraussetzungen erfüllen:
Baden-Württemberg
Nachweis, dass die Aufrüstung bis 30.9.2020 nicht möglich ist.
Nachweis, dass vor dem 1.10.2020 eine verbindliche Bestellung der TSE oder ein Auftrag zur Aufrüstung um die TSE erfolgt ist.
Berlin, Brandenburg
Nachweis, dass bis zum 31.8.2020 ein konkreter Termin zur Aufrüstung der elektrischen Kassensysteme vereinbart wurde.
Bescheinigung der Fachfirma, dass die Aufrüstung um die TSE bis zum 30.9.2020 nicht umgesetzt werden kann.
Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
Nachweis, dass bis zum 30.9.2020 bei einem Hersteller die Aufrüstung der TSE bestellt bzw. beauftragt wurde.
Nachweis, dass die Installation einer cloudbasierten TSE vorgesehen ist, eine solche Lösung allerdings noch nicht verfügbar ist.
Ausnahme Sachsen: Hier muss die Bestellung bzw. Beauftragung bereits bis zum 31.8.2020 erfolgen.
Praxis-Tipp: Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt
Erfüllen Sie die einzelnen Voraussetzungen, müssen Sie beim Finanzamt übrigens keinen Antrag auf Fristverlängerung zur Aufrüstung Ihrer elektronischen Kassensysteme um die TSE stellen.
Können Sie die erforderlichen Nachweise nicht erbringen – insbesondere die frühzeitige Beauftragung eines Fachunternehmens mit der Nachrüstung oder die Bestellung – sollten Sie einen Antrag auf Anwendung der Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. März 2021 beim Finanzamt stellen. Begründen Sie in diesem Antrag ausführlich, warum es Ihnen nicht möglich war, die Beauftrag bzw. die Bestellung bis zu den genannten Terminen zu erteilen.
Insbesondere wenn die Verzögerung plausibel mit der Corona-Krise begründet wird, dürfte der Erteilung der Nichtbeanstandungsregelung nichts im Wege stehen.
Was passiert, wenn meine Kasse nicht mit der TSE aufrüstbar ist?
Wurden nach dem 26.11.2010 und vor dem 1. 1.2020 elektronische Registrierkassen angeschafft, die zwar den Anforderungen des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 26.11.2010 entsprechen, aber bauartbedingt nicht um die TSE aufgerüstet werden können, dürfen diese Kassen ausnahmsweise ohne TSE bis einschließlich 31.12.2022 weiterverwendet werden.
Wie viel kostet mich die Aufrüstung meiner Kasse um die TSE?
Wieviel die Umrüstung des elektronischen Aufzeichnungssystems um die TSE kostet, hängt davon ab, um welches Kassensystem es sich handelt. Doch durchschnittlich müssen mit Umrüstkosten von ca. 300 EUR je elektronischem Kassensystem kalkuliert werden. Nutzen Sie in Ihrem Betrieb also zehn elektronische Kassen, müssen Sie in die Umrüstung ca. 3.000 EUR investieren.
Wie werden die Kosten der erstmaligen Implementierung einer TSE steuerlich behandelt?
Dazu, wie die Kosten der erstmaligen Implementierung der TSE steuerlich behandelt werden, hat das Bundesfinanzministerium klare Vorstellungen. Nach einem aktuellen Schreiben vom 21.8.2020 gilt hinsichtlich der Kosten Folgendes:
Vereinfachungsregelung: Sofortabzug aller Kosten für die Implementierung der TSE
Es wird vom Bundesfinanzministerium nicht beanstandet, wenn Sie die Kosten für die nachträgliche Aufrüstung Ihrer Kassensysteme mit einer TSE und die Kosten der Schnittstelle für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen.
Machen Sie von dieser Ausnahmeregelung – aus welchen Gründen auch immer – keinen Gebrauch, gilt steuerlich bezüglich der anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der TSE Folgendes:
Steuerliche Behandlung der TSE als USB-Stick/micro SD-Karte
Wird die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehenden TSE als USB-Stick oder als (micro)-SD-Karte angeboten, handelt es sich hierbei um ein eigenständiges Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungskosten auf drei Jahre verteilt abgeschrieben werden müssen. Ein Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut scheidet aus, weil die TSE ohne das Kassensystem nicht eigenständig nutzbar ist.
Steuerliche Behandlung der TSE mit festem Einbau
Wird die TSE direkt als Hardware fest in das Kassensystem eingebaut, handelt es sich bei den Kosten um nachträgliche Anschaffungskosten der Kasse. Ist die Kasse noch nicht vollständig abgeschrieben, sind die Kosten der TSE dem Restbuchwert der Kasse hinzu zu aktivieren und auf die Restnutzungsdauer abzuschreiben.
Weitere Kosten im Zusammenhang mit der TSE
Laufende Zahlungen für sogenannte Cloud-Lösungen dürfen sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Kosten für die Implementierung der digitalen Schnittstelle stellen Anschaffungsnebenkosten der TSE dar und sind abzuschreiben.
(Quelle: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG)
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